Gerichte als Reparaturbetriebe
08.12.07 (Archiv Artikel 2007 (6), Entdeckt...)
Mit Klagen gegen die Hartz-Gesetze wird der Staat für widersprüchliche Entscheidungen bestraft
Von Peter Fahrenholz
Wer als Kunde einer Kfz-Werkstatt Pfusch geliefert bekommt, wird beim nächsten Mal vermutlich die Werkstatt wechseln. Und wenn er eine ausreichende Rechtsschutzversicherung hat oder der schlampige Automechaniker ausnahmsweise kulant ist, wird er den Schaden ersetzt bekommen. Mit Behörden haben es Staatsbürger nicht so leicht. Da müssen sie Pfusch des Gesetzgebers zumeist ohnmächtig hinnehmen. Die einzige Hoffnung besteht darin, dass Gerichte politisch fragwürdige oder handwerklich schlechte Entscheidungen korrigieren.
Das können kleine Korrekturen sein, wenn etwa der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen spricht. Es können aber auch weitreichende Entscheidungen sein, die ein vernichtendes Zeugnis für die zuvor geleistete politische Arbeit ausstellen. Zum Beispiel, als das Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz kassiert hat. In den vergangenen Jahren haben solche Korrekturen zugenommen. Fast scheint es so, als ob es die Politik in immer mehr Fällen einfach mal darauf ankommen lässt, ob ihr irgendwann ein Gericht Einhalt gebietet, oder ob man auch mit verpfuschtem Gesetzeswerk durchkommt.
Die aktuellen Urteile in Sachen Hartz IV sind etwas anders gelagert. Hier geht es nicht nur um handwerkliche Pannen bei der Gesetzesarbeit, sondern um die völlig widersprüchlichen Signale, die der Staat selber an seine Bürger aussendet. Die Hartz-Gesetze haben inzwischen eine wahre Flut von Verfahren ausgelöst, allein von Januar bis Oktober 2007 sind mehr als 80 000 Klagen eingegangen. Sehr häufig geht es in diesen Klagen darum, was der Staat alles anrechnen darf, ehe er die Hartz-IV-Unterstützung gewährt.
Viele Bürger fühlen sich vom Staat getäuscht, und sie haben recht damit. Denn Politiker fordern seit Jahren, mit zusätzlicher privater Vorsorge die spätere Lebenphase abzusichern, weil die Rente nicht reichen wird. Das kann eine Eigentumswohnung sein, eine Lebensversicherung oder ein Aktienpaket. Doch wer auf diese Weise vorsorgt, hat davon unter Umständen nichts, wenn er vorher arbeitslos wird. Denn dann greift der Staat nach dem angesparten Vermögen, und der Betroffene muss in langen Abwehrschlachten gegen die Behörden versuchen zu retten, was zu retten ist. Erst wird der Bundesbürger arm gemacht, dann bekommt er Hartz IV.
Für die Betroffenen ist das entwürdigend, es ist aber auch in der Sache kurzsichtig und falsch. Denn was der Staat an Arbeitslosenunterstützung zunächst spart, hat er als Altersarmut später wieder auf der Rechnung. Noch schlimmer sind die politischen Langzeitfolgen. Wer heute bestraft, was er gestern noch belohnt hat, setzt seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Doch ohne Glaubwürdigkeit können politische Entscheidungen nicht vermittelt werden. Genau dies ist in einer Demokratie aber unerlässlich.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.283, Samstag, den 08. Dezember 2007 , Seite 4